Der Sanitätsdienst als Teil der Veranstaltung
GROSKOPF Rescue Engineering Consulting, 2015
Vielen Veranstaltern und Veranstaltungsteilnehmern sind die verschiedenen Einsatzbereiche des Sanitätsdienstes auf einer Veranstaltung bekannt. Ob es dabei um einen verstauchten Knöchel, um die Dehydrierung auf sommerlich heißen Festivals, um den allzu optimistischen Genuss alkoholischer Getränke oder auch die Behandlung schwerwiegender medizinischer Notfälle geht – der Sanitätsdienst sorgt sich um die medizinische Versorgung der Teilnehmer der Veranstaltung, unterstützt so den Veranstalter und entlastet den örtlichen Rettungsdienst.
Doch wie findet man den richtigen Sanitätsdienst? Welche Unterschiede gibt es zwischen privaten Anbietern und den klassischen Hilfsorganisationen? Wer definiert, was ein Sanitätsdienst leisten können muss und wie er in die Veranstaltung eingebunden wird? Diese Fragen beantworten wir Ihnen in unserem aktuellen Artikel.
Wie wird der Sanitätsdienst Teil der Veranstaltung?
Der Sanitätsdienst spielt bei der Durchführung von Veranstaltungen im Bereich der »Unversehrtheit« eine zentrale Rolle und ist somit wichtiger Teil für den sicheren Ablauf einer Veranstaltung. Aus diesem Grund ist es notwendig, sich bereits im Vorfeld der Veranstaltung genaue Gedanken zum Einsatz des Sanitätsdienstes zu machen und ihn als Teil der Sicherheitskonzeption in die Gesamtveranstaltung mit einzubinden. Hierbei gilt es nicht nur festzulegen, dass ein Sanitätsdienst vor Ort sein soll, sondern auch die Einsatzstärken, die Einsatzausrüstung und die konkrete Einbindung der sanitätsdienstlichen Aufgaben in das Gesamtkonzept der Veranstaltung zu definieren.
Grundlage hierfür sind in der Regel Auflagen durch die Genehmigungsbehörden, welche eine Überlastung des regulären Rettungsdienstes durch eine Vielzahl an Bagatellfällen und aufgrund des möglicherweise erhöhten Aufkommens an Einsätzen durch die Veranstaltung verhindern möchten. Darüber hinaus spielen für den Veranstalter möglicherweise auch Aspekte der Besucherbetreuung eine Rolle, die durch einen Sanitätsdienst übernommen werden können.
Der Sanitätsdienst stellt keine hoheitliche oder hoheitsähnliche Institution dar, wie es z.B. die Polizei, die Feuerwehr oder der Rettungsdienst ist. Es handelt sich vielmehr um einen Dienstleister mit einem klar definierten Auftrag innerhalb der Sicherheitskonzeption einer Veranstaltung. Sowohl die Planungen für den Sanitätsdienst als auch die Koordination der Umsetzung und die Kontrolle sollten dabei fester Bestandteil der Sicherheitskonzeption sein und im Idealfall aus einer Hand kommen.
Welchen Anforderungen muss der Sanitätsdienst gerecht werden?
Die Anforderungen an den Sanitätsdienst werden in der Sicherheitskonzeption individuell für jede Veranstaltung definiert. Hier ist es wichtig, dass die Bemessungen und die Definitionen der Anforderungen unabhängig und neutral erfolgen. In der Sicherheitskonzeption wird nicht nur nach anerkannten Maßstäben die Einsatzstärke für den Sanitätsdienst auf der Veranstaltung bestimmt, sondern auch festgelegt, welche Ausrüstung der Sanitätsdienst mitbringen muss, um den definierten Anforderungen gerecht zu werden. Beides ist abhängig von der Art und Dauer der Veranstaltung, vom erwarteten Publikum und von den Erfahrungswerten vergangener Veranstaltungen sowie von Umwelteinflüssen wie z.B. dem Wetter. Diese Parameter kann z.B. ein Rettungsingenieur als Sicherheitsexperte in Zusammenarbeit mit dem Dienstleister, der Genehmigungsbehörde und allen anderen Beteiligten strukturieren und definieren, da dieser in der Regel sowohl über die entsprechende Kenntnis als auch über die notwendige Erfahrung und Neutralität verfügt.
Außerdem muss festgelegt werden, wie kommuniziert wird und wer weisungsbefugt ist – es müssen „Dienstwege“ festgelegt werden, die der Sanitätsdienst einhält. Es empfiehlt sich, den Sanitätsdienst als Teil der Veranstaltung der Veranstaltungsleitung und dem Sicherheitskoordinator zu unterstellen. Gleichzeitig ist es sinnvoll, wenn der Sanitätsdient eine Verbindung zum öffentlichen Rettungsdienst unterhält und im Schadensfall wahrnimmt.
Wie wird der Sanitätsdienst bemessen?
Bei der Bemessung des Sanitätsdienstes muss zwischen dem Behandlungsbedarf auf der Veranstaltung vor Ort und dem Bedarf an möglichen Transporten ins Krankenhaus unterschieden werden. Zunächst wird berechnet, zu welchem Zeitpunkt wie viele Einsatzkräfte mit welcher Qualifikation wo genau vor Ort sein müssen, so z.B. ob ein Notarzt vor Ort sein muss. Zudem wird ermittelt, wie viele Transporte ins Krankenhaus erwartet werden, welche Ausrüstung für die Transportwagen notwendig ist und wie viele Behandlungsplätze vor Ort mit welcher Ausstattung für den Einsatz eingeplant werden müssen. Zu beachten ist außerdem die Umgebung, in der die Veranstaltung stattfindet und die rettungsdienstliche Bedarfsplanung der Stadt oder Gemeinde. Der Sanitätsdienst vor Ort ist dabei klar vom transportierenden Rettungsdienst zu unterscheiden. Hierfür eignen sich anerkannten Maßstäbe wie z.B. der Kölner Algorithmus unter Beachtung aller beeinflussenden Faktoren.
Die sanitätsdienstlichen Bemessungen aus der Sicherheitskonzeption sind jedoch nicht mit einem ausführenden Einsatzplan zu verwechseln. Dieser ergänzt die Sicherheitskonzeption und legt konkret fest, wie genau und in welchem Umfang der Sanitätsdienst arbeitet. Hier werden Dienstpläne und Ablösezeiten festgelegt, es wird definiert wer intern weisungsbefugt ist, wer genau die sanitätsdienstliche Arbeit koordiniert und die Kommunikation zwischen Sanitätsdienst, Sicherheitskoordinator, Veranstalter und anderen Gewerken sicherstellt. Dabei muss der Sanitätsdienst zwingend in die Koordinierungsstelle der Veranstaltung eingebunden werden.
Wann ist ein Sanitätsdienst-Unternehmen geeignet?
Auch die Definition der Eignung eines Sanitätsdienst-Unternehmens ist Teil der Sicherheitskonzeption. Ein geeigneter Sanitätsdienst arbeitet auf Grundlage der Sicherheitskonzeption und gemäß den definierten Anforderungen. Er hält sich an vorgegebene Kommunikationswege und Anweisungen des Sicherheitskoordinators, der den Gesamtüberblick über alle Vorkommnisse und Entwicklungen auf der Veranstaltung hat. Er fügt sich, wie bereits beschrieben, in die Veranstaltung ein und sieht sich als unterstützender Teil der Veranstaltung.
Es gibt eine Vielzahl von privaten Anbietern ebenso wie klassische Hilfsorganisationen, die alle sowohl Vor- als auch Nachteile haben. Für den Veranstalter kann es schwierig sein abzuwägen, ob die ggf. höheren Kosten für einen Sanitätsdienst gerechtfertigt und tragbar sowie den Leistungen angemessen sind. Grundsätzlich sollten folgende Überlegungen eine Rolle spielen und bei der Dienstleisterauswahl auch abgefragt werden:
» Arbeiten die Rettungskräfte und Notärzte hauptberuflich und gehen tagtäglich ihrem Handwerk nach oder arbeiten sie nur gelegentlich auf Veranstaltungen?
» Haben die Einsatzkräfte eine entsprechende Motivation durch eine angemessene Vergütung oder arbeiten die Helfer ehrenamtlich?
» Sind die Mitarbeiter des Sanitätsdienstes bereit, sich in die Veranstaltung einzufügen, sich nach den definierten Anforderungen zu richten und einer Gesamtkoordination zu unterstellen oder sehen sie sich als vermeintlich hoheitliche Institution, welche unabhängig agiert?
» Entsprechen das eingesetzte Material und die Fahrzeuge den aktuellen medizinischen Standards?
Als beauftragter Dienstleister für die Veranstaltung ist der Sanitätsdienst in erster Linie an den privatrechtlich geschlossenen Vertrag gebunden und von daher nicht kraft Amtes ermächtigt, ohne vorherige Absprache mit dem Sicherheitskoordinator und/oder dem Veranstalter die Einsatzstärke zu erhöhen bzw. zu verringern oder in anderer Weise von den Definitionen und Anforderungen aus der Sicherheitskonzeption und den vertraglichen Vereinbarungen abzuweichen.
Fazit
Die Auswahl eines Sanitätsdienst sollte sich im Idealfall nicht nur nach monetären Aspekten richten, sondern vor allem nach seiner Eignung gemäß den Definitionen aus der Sicherheitskonzeption, nach seiner Einbindungsmöglichkeit als Teil der Veranstaltung und nach seiner Ausstattung, Erfahrung und Motivation. Hierbei ist die detaillierte Kenntnis und neutrale Betrachtung des Sanitätsdienstes in der Veranstaltungsplanung von erheblichem Vorteil.
Wir unterstützen Sie gern sowohl bei der Bemessung des Sanitätsdienstes und der Definition der Anforderungen als auch bei der unabhängigen Akquise geeigneter Sanitätsdienste für Ihre Veranstaltung. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches persönliches Gespräch telefonisch unter 030-51300800-0 oder per E-Mail unter mail@groskopf-consulting.de.
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