Veranstaltungsleitung

Veranstaltungsleitung

Ergänzend zur Sicherheitskonzeption und Begleitung des Genehmigungsverfahrens bieten wir Ihnen die Übernahme der Veranstaltungsleitung gemäß §38 MVStättVO / §32 BetrVO Berlin / § 38 SBauVO NRW an.

Dabei überwachen wir die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung gemäß des Veranstaltungskonzeptes, des Sicherheitskonzeptes, des Hygienekonzeptes sowie der Genehmigung und weiterer behördlicher Auflagen und reagieren bei Abweichungen und Störfällen im notwendigen Rahmen und unter Abwägung der Interessen des Veranstalters, der Behörden und der Besucher.

Der Veranstaltungsleiter übernimmt vor Veranstaltungsbeginn u.a.:

  • den letzten Abgleich des tatsächlichen Aufbaus mit den Genehmigungsauflagen
  • die Kontrolle und Ausgabe aller sicherheitsrelevanten Kommunikationsmittel
  • eine Einweisung der Mitarbeiter für das „Verhalten im Notfall“ 
  • die Einweisung der Moderatoren in die Sicherheitsdurchsagen

Wir übernehmen die Einweisung des Sanitäts- und des Ordnungsdienstes sowie weiterer Dienstleister und begleiten die behördlichen Abnahmen durch das Ordnungsamt, das Bauamt, die Feuerwehr und die Polizei.

Während der Veranstaltung beobachten wir permanent die Besucher im Hinblick auf Wettereinflüsse, Verhalten und Aufenthaltsorte und überprüfen und kontrollieren in regelmäßigen Abständen die Sicherheitsmaßnahmen und das Veranstaltungsgelände. 

Zentraler Punkt für den Veranstaltungsleiter während der Veranstaltung ist eine Koordinierungsstelle (Einsatzleitung), die u.a. die Koordination zwischen Sanitätsdienst, Ordnungsdienst, Brandsicherheitswachdienst, Behörden und der Produktion übernimmt. 

Weitere zentrale Aufgaben bei der Übernahme der Veranstaltungsleitung sind:

  • die Dokumentation (Einsatztagebuch)
  • die Lageführung/-darstellung
  • das Sicherstellen der Einhaltung des Sicherheitskonzeptes
  • die Räumungskoordination
  • das Stör- und Krisenfall-Management