Schutz- und Hygienekonzepte als Teil der Veranstaltungssicherheit

Durch die COVID-19-Pandemie hat sich das Leben in allen Bereichen nachhaltig geändert. Der Veranstaltungsbereich ist davon besonders stark betroffen. Von Veranstaltungsverboten zu Beginn der Pandemie bis zur eingeschränkten Genehmigung unter strikten Auflagen hat sich die Art der Durchführung von Veranstaltungen geändert. Schutz- und Hygienekonzepte sind fester Bestandteil der sicheren Durchführung von Veranstaltungen geworden und werden es wohl auch in Zukunft bleiben. Was genau ein Schutz- und Hygienekonzept ist, warum es so wichtig ist und wie sich die Veranstaltungsplanung und -durchführung hierdurch verändert, beschreiben wir Ihnen in diesem Artikel.

Was ist ein Schutz- und Hygienekonzept?

Hygienekonzepte, Schutzkonzepte, Konzepte für den Infektionsschutz – unabhängig vom Namen geht es bei der Erstellung von solchen Konzepten um ähnliche Fragen, wie bei der Erstellung des Sicherheitskonzeptes. Erster Bestandteil ist eine konkrete Risikoanalyse in Hinblick auf die Infektionsgefahr. Welche Faktoren der Veranstaltung beeinflussen das Risiko einer Infektion für Besucher und Teilnehmer? Vor dem Hintergrund der uns bekannten Verbreitungswege von SARS-CoV-2 vor allem durch Aerosole in der Luft sind dabei folgende Fragestellungen sinnvoll:

  • Findet die Veranstaltung drinnen oder draußen statt?
  • Werden viele Besucher erwartet oder wenige? Wie groß sind die Veranstaltungsflächen?
  • Welche Art der Veranstaltung wird durchgeführt? Wie beeinflusst dies das Verhalten der Besucher und Teilnehmer?
  • Wie wird sich das Publikum voraussichtlich verhalten? Wird evtl. mitgesungen (bei Festivals oder Konzerten) oder sich stark bewegt (Tanz)?

Aus den Antworten auf diese und weitere Fragen lässt sich ableiten, ob das Risiko einer Virusübertragung grundsätzlich eher hoch oder niedriger sein könnte. Daraufhin lässt sich definieren, in welchem Umfang und welche Art von Schutzmaßnahmen ergriffen werden müssen, um das Infektionsrisiko weiter zu senken. Dabei sollten die folgenden Bereiche besondere Beachtung finden:

  • Anpassen von Besucherzahlen und Festsetzen einer maximalen Besucherzahl, abhängig von der Größe der Veranstaltungsflächen und den geltenden Infektionsschutzverordnungen
  • Anpassen der Besucherlenkung und der Wegeführung, um Mindestabstände zu gewährleisten
  • Planung von Desinfektionsmöglichkeiten und konkrete Regelungen zum Mund-Nasen-Schutz
  • Überlegungen zur Registrierung und Nachverfolgbarkeit von Besuchern und Teilnehmenden
  • Überlegungen zu Tests von Besuchern und/oder Teilnehmern

Weiterhin müssen, wie auch beim Sicherheitskonzept, Maßnahmen definiert werden, die ergriffen werden, wenn es zum Schadensfall – hier also zum Auftreten von Symptomen, der Nichtwirksamkeit von Regeln oder auch im Nachhinein zu einer Ansteckung auf der Veranstaltung – kommt. Besonders wichtig sind hier klar definierte Maßnahmen sowie eine exakte Kontaktverfolgung, die die schnelle Benachrichtigung von betroffenen und darüber hinaus gefährdeten Personen ermöglicht.

Warum ist ein Schutz- und Hygienekonzept so wichtig?

Der Sinn des Schutz- und Hygienekonzeptes ist es, die Durchführung einer Veranstaltung sicherer und unter Umständen sogar erst möglich zu machen. Das Schutz- und Hygienekonzept ist aktuell – wie das Sicherheitskonzept – Grundlage für die Genehmigung einer Veranstaltung und essenzieller Teil der Veranstaltungssicherheit. Es ist deshalb sinnvoll, das Schutz- und Hygienekonzept als Teil des Sicherheitskonzeptes für eine Veranstaltung zu sehen und entsprechend zu integrieren. Für beide Konzeptarten gilt das gleiche Vorgehen. Viele Betrachtungspunkte überschneiden sich, weshalb sich eine isolierte Betrachtung des Infektionsschutzes nicht empfiehlt, sondern vielmehr eine umfassende Betrachtung des Infektionsschutzes als Teil der Veranstaltungssicherheit.

Die bestehenden und in der aktuellen Lage immer wieder angepassten Infektionsschutzverordnungen der Länder und der Gemeinden erfordern zudem eine umfangreiche und stets aktuelle Kenntnis der Gesetzeslage zum Infektionsschutz und der Vorschriften und Auflagen für die Durchführung von Veranstaltungen. Aufgrund der föderalen Strukturen in Deutschland können die Auflagen von Bundesland zu Bundesland, ja sogar von Gemeinde zu Gemeinde stark variieren, was die Planung zusätzlich erschwert.

Das Schutz- und Hygienekonzept hat also drei grundlegende Ziele, die seine Relevanz gut beschreiben:

  • die Ermöglichung und Genehmigung der Veranstaltung
  • den Schutz der Besucher und Teilnehmer
  • die Risikominimierung durch geeignete Maßnahmen sowie konkrete Handlungsanweisungen für den Schadensfall
Was bedeuten die Hygieneauflagen für die Veranstaltung?

Die verschiedenen Auflagen aus den Infektionsschutzgesetzen und Verordnungen bedeuten für Veranstalter vor allem, dass sie sich noch intensiver als bisher mit dem hygienebedingten Schutz der Besucher und Teilnehmer ihrer Veranstaltung auseinandersetzen müssen. Dies geht automatisch mit einem erhöhten Aufwand in der Veranstaltungsplanung und -durchführung einher, oftmals auch personell und finanziell. Veranstalter müssen genau abwägen, was die Auflagen für die konkrete Umsetzung der Veranstaltung bedeuten und ob die Veranstaltung trotz erhöhtem Aufwand für Hygienekonzepte und -maßnahmen bei meist verringerter Besucherzahl noch rentabel ist.

So können die Vorgaben zur Kontaktnachverfolgbarkeit einen erhöhten Personalaufwand bedeuten, die Vorgabe von Hygienemaßnahmen wie Desinfektionsmitteln oder auch einer Bestuhlung des Veranstaltungsgeländes hingegen einen erhöhten finanziellen Aufwand. Kommt die Begrenzung der Besucherzahl hinzu, bedeutet dies in der Regel Umsatzeinbußen beim Ticketverkauf und der Gastronomie, der nicht immer aufgefangen werden kann. Auch die Konzeption der Hygienemaßnahmen selbst stellt einen zusätzlichen Aufwand dar.

So müssen Veranstalter aktuell genau abwägen, ob sich die Möglichkeit der Durchführung von Veranstaltungen im vorgegebenen Rahmen für sie lohnt oder nicht. Langfristig wird sich die Lage hier voraussichtlich wieder etwas entspannen, spätestens, wenn die Versorgung der Bevölkerung mit einem Impfstoff möglich ist. Bis dahin bedeuten die Hygieneauflagen für Veranstalter Fluch und Segen zugleich. Sie machen Veranstaltungen nur unter strikten Auflagen möglich, die mit einem erhöhten Aufwand verbunden sind. Aber sie machen Veranstaltungen eben auch in Zeiten von COVID-19 trotzdem möglich.

Wir beraten Sie gern zum Thema Schutz- und Hygienekonzepte für Ihre Veranstaltung und stehen Ihnen telefonisch unter 030-513008000 oder per E-Mail an mail@groskopf-consulting.de zur Verfügung!