Der Ordnungsdienst als Teil der Veranstaltung

Der Ordnungsdienst spielt bei der sicheren Durchführung von Veranstaltungen als ordnendes Element aber auch in der Unversehrtheit von Personen eine zentrale Rolle. Aus diesem Grund ist es notwendig, ihn von Anfang an als Teil der Sicherheitskonzeption in die Gesamtveranstaltung mit einzubinden. Hierbei gilt es, die Einsatzstärken, die Einsatzausrüstung und die konkrete Einbindung der ordnungsdienstlichen Aufgaben in das Gesamtkonzept der Veranstaltung zu definieren.

Doch wie findet man einen passenden Ordnungsdienst? Wie erfolgt die Bemessung des Ordnungsdienstes? Wer definiert, was ein Ordnungsdienst leisten können muss und wie er in die Veranstaltung eingebunden wird? Diese Fragen beantworten wie Ihnen in unserem aktuellen Artikel.

Wie wird der Ordnungsdienst Teil der Veranstaltung?

Grundlage hierfür sollte in erster Linie eine umfassende Sicherheitskonzeption sein. Darüber hinaus sind aber auch Vorgaben bspw. aus den Versammlungsstättenverordnungen oder den Auflagen durch die Genehmigungsbehörden zu berücksichtigen. Der Einsatz eines Ordnungsdienstes dient u.a. der Umsetzung der definierten Sicherheitsmaßnahmen wie bspw. Zugangs- und Taschenkontrollen oder die Einhaltung der maximalen Besucherzahl am Einlass. Er soll außerdem die Lenkung der Besucherströme unterstützen und insbesondere im Gefahrenfall schnell eingreifen können – das kann von Streitigkeiten zwischen Besuchern bis hin zur notwendigen Räumung des Veranstaltungsgeländes reichen.

Der Ordnungsdienst stellt dabei keine hoheitliche oder hoheitsähnliche Institution dar, wie es bspw. die Polizei oder die Feuerwehr ist. Es handelt sich vielmehr um Dienstleister mit einem klar definierten Auftrag innerhalb der Sicherheitskonzeption einer Veranstaltung. Sowohl die Planungen für den Ordnungsdienst als auch die Koordination der Umsetzung und die Kontrolle sollten dabei fester Bestandteil der Sicherheitskonzeption sein. 

Welchen Anforderungen muss der Ordnungsdienst gerecht werden?

Einlasskontrollen, Geländestreifen oder auch das Schlichten von Streitigkeiten – der Ordnungsdienst setzt nicht nur das Hausrecht des Veranstalters durch, sondern soll vor allem das Sicherheitsniveau der Veranstaltung erhöhen. Die genauen Anforderungen an den Ordnungsdienst sollten in der Sicherheitskonzeption individuell für jede Veranstaltung definiert werden. Hier ist es wichtig, dass die Bemessungen und die Definitionen der Anforderungen unabhängig und neutral erfolgen. 

In der Sicherheitskonzeption wird nicht nur nach anerkannten Maßstäben die Einsatzstärke für den Ordnungsdienst auf der Veranstaltung bestimmt, sondern auch festgelegt, welche technische Ausrüstung notwendig ist, um den definierten Anforderungen gerecht zu werden. Beides ist abhängig von der Art und Dauer der Veranstaltung, vom erwarteten Publikum und von den Erfahrungswerten vergangener Veranstaltungen sowie von Umwelteinflüssen wie dem Wetter. Diese Parameter kann bspw. ein qualifizierter Sicherheitskoordinator in Zusammenarbeit mit dem Dienstleister, der Genehmigungsbehörde und allen anderen Beteiligten strukturieren und definieren, da dieser in der Regel sowohl über die entsprechende Kenntnis als auch über die notwendige Erfahrung und Neutralität verfügt.

Außerdem muss festgelegt werden, wie kommuniziert wird und wer weisungsbefugt ist – es müssen Dienstwege festgelegt werden, die der Ordnungsdienst einhält. Es empfiehlt sich, den Ordnungsdienst als Teil der Veranstaltung der Veranstaltungsleitung und dem Sicherheitskoordinator anzugliedern. Hierüber sollte auch eine Verbindung zur Polizei bestehen, welche im Bedarfsfall wirksam werden kann.

Wie wird der Ordnungsdienst bemessen?

Die Bemessung des Ordnungsdienstes bezieht die definierten Aufgaben aus der Sicherheitskonzeption mit ein. Neben ortsfesten Positionen, welche bspw. die Besetzung von Notausgängen, Räumungspositionen oder Einlass- und Zutrittskontrollen beinhalten, sind auch Wandelposten und Streifen einzuplanen. Hierbei ist zusätzlich noch zwischen Bewachungspositionen und dynamischen Eingreiftrupps zu unterscheiden. 

Die Anzahl der ortsfesten und bewachenden Positionen ergibt sich in erster Linie aus den baulichen und örtlichen Gegebenheiten und ist daher konzeptionell festgelegt. Die Bemessung der Einlasskontrollen muss ein besonderes Augenmerk erhalten, da sich der Personalansatz aus der erwarteten Anzahl der Besucher zu einem bestimmten Zeitpunkt und der Definition der Kontrollfunktion ergibt. Die Definition von Wandelposten und Streifen bemisst sich aus dem abzudeckenden Raum, der Risikoanalyse und den zu erwartenden Zwischenfällen.

Die ordnungsdienstlichen Bemessungen aus der Sicherheitskonzeption sind jedoch nicht mit einem ausführenden Einsatzplan zu verwechseln. Dieser ergänzt die Sicherheitskonzeption und legt konkret fest, wie genau und in welchem Umfang der Ordnungsdienst arbeitet. Hier werden Dienstpläne und Ablösezeiten festgelegt, es wird definiert, wer intern weisungsbefugt ist, wer genau die ordnungsdienstliche Arbeit koordiniert und die Kommunikation zwischen Ordnungsdienst, Sicherheitskoordinator, Veranstalter und anderen Gewerken sicherstellt. Dabei muss der Ordnungsdienst zwingend in die Koordinierungsstelle der Veranstaltung eingebunden werden. 

Wann ist ein Ordnungsdienst-Unternehmen geeignet?

Auch die Definition der Eignung eines Ordnungsdienst-Unternehmens ist Teil der Sicherheitskonzeption. Ein geeigneter Dienstleister arbeitet auf Grundlage der Sicherheitskonzeption und gemäß den definierten Anforderungen. Er hält sich an vorgegebene Kommunikationswege und Anweisungen des Sicherheitskoordinators, der den Gesamtüberblick über alle Vorkommnisse und Entwicklungen auf der Veranstaltung hat. Er fügt sich in die Veranstaltung ein und sieht sich als unterstützender Teil der Veranstaltung. 

Als beauftragter Dienstleister für die Veranstaltung ist der Ordnungsdienst in erster Linie an den privatrechtlich geschlossenen Vertrag gebunden und von daher nicht »kraft Amtes« ermächtigt, ohne vorherige Absprache mit dem Sicherheitskoordinator und/oder dem Veranstalter die Einsatzstärke zu erhöhen oder zu verringern oder in anderer Weise von den Definitionen und Anforderungen aus der Sicherheitskonzeption und den vertraglichen Vereinbarungen abzuweichen. 

Die Auswahl des Ordnungsdienstes sollte sich im Idealfall nicht nur nach monetären Aspekten richten, sondern vor allem nach seiner Qualifikation und Eignung gemäß den Definitionen aus der Sicherheitskonzeption, nach ihrer Einbindungsmöglichkeit als Teil der Veranstaltung und nach ihrer Ausstattung, Erfahrung und Motivation. Hierbei ist die detaillierte Kenntnis und neutrale Betrachtung der Dienste in der Veranstaltungsplanung von erheblichem Vorteil. 

Wir unterstützen Sie gern sowohl bei der Bemessung des Ordnungsdienstes und der Definition der Anforderungen als auch bei der unabhängigen Akquise geeigneter Ordnungsdienste für Ihre Veranstaltung. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches, persönliches Gespräch telefonisch unter 030-51300800-0 oder per E-Mail unter mail@groskopf-consulting.de.