Sicherheitsaspekte der Geländeerschließung – So gewährleisten Sie den sicheren Aufbau Ihrer Veranstaltung

Die Genehmigung ist erteilt, die Planungen sind abgeschlossen, Ihre Veranstaltung steht kurz bevor. Die Aufbauphase beginnt und hier zeigt sich, wie gut Ihre Vorbereitungen waren. Weiß jeder, was er zu tun hat, was an welchen Platz kommt und wo etwas nicht hin gehört? Arbeiten alle Gewerke Hand in Hand? Sind alle Materialien in ausreichender Menge vor Ort? Wie sieht es mit den notwendigen Anschlüssen für Strom und Wasser aus? Und wird alles rechtzeitig fertig? In dem folgenden Artikel zeigen wir Ihnen, was eine gute Planung der Geländeerschließung und des Aufbaus alles beinhaltet, woran Sie denken und was Sie hierbei beachten müssen und welche Auswirkungen eine fehlerhafte Planung haben kann. 

Aufbauplanung und Genehmigung gehen Hand in Hand

Um die Genehmigung für Ihre Veranstaltung zu erlangen, müssen Sie in der Regel bereits eine erste Planung der Geländeerschließung und des Aufbaus im Rahmen des Genehmigungsverfahrens einreichen. Die Genehmigungsbehörde wird Ihre Planungen auf Plausibilität prüfen und ggf. um verschiedene Auflagen erweitern, deren Umsetzung Sie nun bei der weiteren Planung berücksichtigen müssen. Idealerweise reichen Sie schon von Anfang an eine Planung der Geländeerschließung und des Aufbaus ein, die alle Sicherheitsaspekte beinhaltet und durch Aufgaben- , Zeit- und Ablaufpläne ergänzt werden kann.

Die Planungen der Geländeerschließung und des Aufbaus beinhalten vorzugsweise die Planungen der Flucht- und Rettungswege, von sanitätsdienstlich und räumungstechnisch relevanten Flächen, der Einfriedung und Umzäunung des Veranstaltungsgeländes sowie des Aufbaus von Szenenflächen und Gastronomieständen.

Ein bauantragskonformer, vermaßter Lageplan sollte dabei immer mindestens die folgenden Angaben enthalten:

  • die Bezeichnung aller geplanten Flächen und ihrer Nutzung
  • die Verzeichnung aller Aufbauten, die für Ihre Veranstaltung geplant sind
  • die Einzeichnung und Kenntlichmachung der Bestandsbebauung und der Beschaffenheit der genutzten Flächen
  • die Angabe der Zugänge, Ausgänge, Flucht- und Rettungswege mit Breiten und erforderlichen Ausschilderungen nach ISO 7010
  • die Ausweisung der Feuerwehrbereitstellungsflächen, der Sammelflächen und Behandlungsplätze sowie der Anordnung der medizinischen Versorgungseinheiten 
  • die Planung und Verzeichnung aller Wasser- und Stromleitungen
  • die Planung und Verzeichnung aller Zaunanlagen und Absperrungen
  • die Zu- und Abwege der Besucher
  • die Rettungszufahrten
  • die Angabe der logistischen Wege für die Produktion.

Zusätzlich zum Lageplan kann die Planung der Geländeerschließung und des Aufbaus zudem ein Verkehrskonzept, ein Entsorgungskonzept und Verkehrszeichenpläne beinhalten.

Die Geländeerschließung als Grundlage der Aufbauplanung

Sind auf Ihrer Veranstaltungsfläche bereits Anschlüsse für Wasser und Strom vorhanden, so erleichtert dies den Aufbau einer Infrastruktur enorm. Falls nicht, gilt es hier bei der Planung der Anschlüsse und Quellen einiges zu beachten. Grundsätzlich müssen sowohl die Strom- als auch die Wasserquellen so gestellt werden, dass sie sich mit Ihren Zu- und Weiterleitungen nicht gegenseitig behindern und die Leitungen nicht die Bereiche von Rettungs- und Fluchtwegen oder andere sicherheitsrelevante Freiflächen queren. Stromaggregate und Wassertanks müssen auf dem Veranstaltungsgelände entsprechend angeordnet werden. 

Zusätzlich sollte bei der Planung beachtet werden, dass mit den Wassertanks und Stromaggregaten nicht nur die Veranstaltungsstände und -einrichtungen versorgt werden müssen, sondern auch sicherheitsrelevante Technik wie Notbeleuchtungen oder Wasserzugänge für den Sanitätsdienst. Die Planung der Wasser- und Stromquellen und deren Leitungen und die Planung der Bühnen- und Standverteilung auf der Veranstaltungsfläche bedingen sich dabei gegenseitig.

Die Planung der Einfriedungen und der damit verbundenen Errichtung von Zaunanlagen orientiert sich insbesondere an den geplanten Flucht- und Rettungswegen, den Zu- und Abwegen der Besucher und den Stellplätzen und Zufahrten für die Feuerwehr und den Sanitäts- und Rettungsdienst. Bei der Aufbauplanung von Ständen müssen zudem Aspekte des Brandschutzes beachtet werden, die sich auf die Abstände und die Anordnung der verschiedenen Stände auswirken können.

Besonderheiten bei der Planung von Gastronomieständen

Insbesondere Gastronomiestände weisen bei der Verwendung von Flüssiggasen eine zusätzliche Gefahrenquelle auf und müssen daher in der Planung besonders berücksichtigt werden. Für die Verwendung und Lagerung von Gasdruckbehältern schreibt die BGV D 34 eine Reihe von Sicherheitsmaßnahmen vor, die bei der Aufbauplanung bedacht werden müssen. 

Ist für die Gastronomiestände während der Veranstaltung ein Lieferverkehr angedacht, so muss darauf geachtet werden, dass sich Liefer-, Lauf- und Rettungswege nicht überschneiden oder queren und eine Behinderung des Rettungsdienstes im Ernstfall vermieden wird.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist notwendig

Die beste Planung nutzt jedoch nichts, wenn sie keiner kennt und sie nicht oder fehlerhaft umgesetzt wird. Achten Sie daher darauf, dass Sie für den Aufbau eine federführende Kraft bestimmen, die alle Gewerke mit den Planungen vertraut macht und den Aufbau entsprechend anleitet und kontrolliert. Werden die Planungen beim Aufbau fehlerhaft umgesetzt, so kann dies im schlimmsten Fall dazu führen, dass der Aufbau von den Genehmigungsbehörden nicht abgenommen wird und Ihre Veranstaltung doch nicht stattfinden kann.

Sie sehen, die Geländeerschließung und die Aufbauplanung unter sicherheitsrelevanten Aspekten sind keine Selbstläufer, sondern mit der Beachtung vieler verschiedener, zum Teil genehmigungsrelevanter, Auflagen und Vorschriften verbunden. 

Gern unterstützen wir Sie bei der Geländeerschließung für Ihre Veranstaltungsfläche. Sie erreichen uns telefonisch unter 030 51300800-0 oder per E-Mail unter mail@groskopf-consulting.de kontaktieren. Wir freuen uns auf Sie!