Je nach Art und Größe einer Veranstaltung empfiehlt sich der Einsatz eines Sanitätsdienstes vor Ort und wird von den genehmigenden Behörden oftmals auch verlangt. Der Sanitätsdienst spielt bei der sicheren Durchführung von Veranstaltungen eine zentrale Rolle. Aus diesem Grund ist es notwendig, ihn von Anfang an als Teil der Sicherheitskonzeption in die Gesamtveranstaltung mit einzubinden. Hierbei gilt es, die Einsatzstärken, die Einsatzausrüstung und die konkrete Einbindung der sanitätsdienstlichen Aufgaben in das Gesamtkonzept der Veranstaltung zu definieren.
Wie wird der Sanitätsdienst Teil der Veranstaltung?
Grundlage hierfür sind oftmals Auflagen durch die genehmigenden Behörden. Durch den Einsatz eines eigenen Sanitätsdienstes durch den Veranstalter soll die Überlastung des regulären Rettungsdienstes durch eine Vielzahl an Bagatellfällen und das erhöhte Aufkommen an Einsätzen durch die Veranstaltung verhindert werden.
Diese Überlegungen empfehlen sich jedoch auch, wenn Vorgaben durch die genehmigenden Behörden ausbleiben. Im Sinne der Sicherheit der Besucher und auch aus haftungsrechtlichen Gründen empfiehlt sich eine Sanitätsdienstkonzeption gerade bei größeren Veranstaltungen oder Veranstaltungen mit bestimmten Risikofaktoren wie sportlichen Aktivitäten oder den erwarteten Genuss von Rauschmitteln.
Die Sanitätsdienstkonzeption bietet außerdem die Möglichkeit zu überprüfen, ob die Vorgaben durch die genehmigenden Behörden bspw. zu Einsatzstärke und Ausrüstung gerechtfertigt oder unter Umständen zu hoch angesetzt sind. Eine professionelle Sanitätsdienstkonzeption bietet hier eine gute Grundlage für Gespräche mit den genehmigenden Behörden.
Der Sanitätsdienst ist dabei keine hoheitliche oder hoheitsähnliche Institution, wie es z.B. die Polizei, die Feuerwehr oder der Rettungsdienst sind. Es handelt sich vielmehr um einen Dienstleister mit einem klar definierten Auftrag innerhalb der Sicherheitskonzeption einer Veranstaltung. Sowohl die Konzeption des Sanitätsdienstes als auch die Koordination und Kontrolle der Umsetzung seiner Aufgaben sollten dabei fester Bestandteil der Sicherheitskonzeption sein und im Idealfall aus einer Hand kommen.
Welchen Anforderungen muss der Sanitätsdienst gerecht werden?
Ob verstauchter Knöchel, Dehydrierung auf sommerlich heißen Festivals oder auch die Behandlung schwerwiegender medizinischer Notfälle – der Sanitätsdienst sorgt sich um die medizinische Versorgung der Teilnehmer der Veranstaltung und entlastet den örtlichen Rettungsdienst.
Die genauen Anforderungen an den Sanitätsdienst werden in der Sanitätsdienstkonzeption als Teil der Sicherheitskonzeption individuell für jede Veranstaltung definiert. Hier ist es wichtig, dass die Bemessungen und die Definitionen der Anforderungen unabhängig und neutral erfolgen. In der Sicherheitskonzeption wird nicht nur nach anerkannten Maßstäben die Einsatzstärke für den Sanitätsdienst auf der Veranstaltung bestimmt, sondern auch festgelegt, welche Ausrüstung er mitbringen muss, um den definierten Anforderungen gerecht zu werden. Beides ist abhängig von der Art und Dauer der Veranstaltung, vom erwarteten Publikum und von den Erfahrungswerten aus vergangenen Veranstaltungen sowie von Umwelteinflüssen wie bspw. dem Wetter.
Es empfiehlt sich, den Sanitätsdienst als Teil der Veranstaltung der Veranstaltungsleitung und dem Sicherheitskoordinator zu unterstellen. Gleichzeitig ist es sinnvoll, wenn der Sanitätsdient eine Verbindung zum öffentlichen Rettungsdienst unterhält und im Schadensfall wahrnehmen kann.
Wie wird der Sanitätsdienst bemessen?
Bei der Bemessung des Sanitätsdienstes muss zwischen dem Behandlungsbedarf auf der Veranstaltung vor Ort und dem Bedarf an möglichen Transporten ins Krankenhaus unterschieden werden. Zunächst wird berechnet, zu welchem Zeitpunkt wie viele Einsatzkräfte mit welcher Qualifikation wo genau vor Ort sein müssen. Zudem wird ermittelt, wie viele Transporte ins Krankenhaus erwartet werden, welche Ausrüstung für die Transportwagen notwendig ist und wie viele Behandlungsplätze vor Ort mit welcher Ausstattung für den Einsatz eingeplant werden müssen.
Zu beachten ist außerdem die Umgebung, in der die Veranstaltung stattfindet und die rettungsdienstliche Bedarfsplanung der Stadt oder Gemeinde. Der Sanitätsdienst vor Ort ist dabei klar vom transportierenden Rettungsdienst zu unterscheiden. Hierfür eignen sich anerkannten Maßstäbe wie bspw. der Kölner Algorithmus unter Beachtung aller beeinflussenden Faktoren.
Wann ist ein Sanitätsdienstleister geeignet?
Auch die Definition der Eignung eines Sanitätsdienstunternehmens ist Teil der Sanitätsdienstkonzeption. Ein geeigneter Dienstleister arbeitet auf Grundlage der Sanitätsdienst- und Sicherheitskonzeption und gemäß den definierten Anforderungen. Er hält sich an die vorgegebenen Kommunikationswege und Anweisungen des Sicherheitskoordinators, der den Gesamtüberblick über alle Vorkommnisse und Entwicklungen auf der Veranstaltung hat. Er fügt sich in die Veranstaltung ein und sieht sich als unterstützender Teil der Veranstaltung.
Es gibt eine Vielzahl von privaten Anbietern ebenso wie klassische Hilfsorganisationen, die alle sowohl Vor- als auch Nachteile haben. Die Auswahl des Sanitätsdienstes sollte sich im Idealfall nicht nur nach monetären Aspekten richten, sondern vor allem nach seiner Qualifikation und Eignung gemäß den Definitionen aus der Sanitätsdienstkonzeption, nach seiner Einbindungsmöglichkeit als Teil der Veranstaltung und nach seiner Ausstattung, Erfahrung und Motivation. Hierbei ist die detaillierte Kenntnis und neutrale Betrachtung der Dienste in der Veranstaltungsplanung von erheblichem Vorteil.
Unser Ingenieurbüro für Veranstaltungssicherheit hat in seinem Team Rettungsingenieure, die ursprünglich aus dem Sanitätsdienst kommen. Wir unterstützen Sie gern dabei, Ihrer Verantwortung umfassend gerecht zu werden und beantworten Ihre Fragen rund um die Sicherheit Ihrer Veranstaltung und zur Sanitätsdienstkonzeption. Rufen Sie uns an unter 030-513008000 oder schreiben Sie uns an mail@groskopf-consulting.de. Wir freuen uns auf Sie!