GROSKOPF CONSULTING E.K. JENS GROSKOPF ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. ALLGEMEINE GRUNDLAGEN/GELTUNGSBEREICH

1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und GROSKOPF Consulting e.K. – Jens Groskopf (nachfolgend auch Auftragnehmer genannt) gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer ausdrücklich anerkannt.

1.4 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/ oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. UMFANG DES BERATUNGSAUFTRAGES/VERTRAGSSCHLUSS/STELLVERTRETUNG 

2.1 Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart. Art, Inhalt und einzelne Konditionen der zu erbringenden Leistungen werden dort definiert.

2.2 Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.

2.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber. Nimmt der Auftraggeber seinerseits Leistungen eines Dritten in Anspruch, so entsteht ausschließlich ein direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Dritten. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Haftungsansprüchen, welche sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Dritten ergeben, frei. Ausgenommen sind Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

2.4 Die vom Auftragnehmer abgeschlossenen Verträge sind Werkverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung einer vereinbarten Leistung, nicht jedoch die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere wird nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis geschuldet. Die Leistungen sind durch den Auftragnehmer erbracht, wenn die beauftragten Leistungen gemäß der Auftragsbestätigung oder des Vertrages erbracht sind. Rechtliche und steuerliche Beratungsleistungen werden vom Auftragnehmer weder zugesagt noch erbracht.

2.5 Nach Übersendung der Auftragsbestätigung oder des Vertrages an den Auftraggeber bedürfen Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages zur Wirksamkeit der Schriftform. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers auszuführen, sofern dies ohne zusätzlichen Kostenaufwand oder Terminverschiebungen und ohne die Erhöhung von Sicherheitsrisiken möglich ist. Andernfalls teilt der Auftragnehmer binnen 48 Stunden nach Zugang des Änderungswunsches den damit verbundenen Mehraufwand mit. Bestätigt der Auftraggeber nicht binnen 48 Stunden schriftlich die Änderung, gilt die Änderung als nicht beauftragt. Der Auftragnehmer ist abweichend zu Satz 2 dieser Vorschrift nicht verpflichtet Änderungswünsche auszuführen, wenn dadurch die sichere Durchführung des Projektes – insbesondere einer Veranstaltung selbst – gefährdet ist. Die Beurteilung der Sicherheitslage obliegt in allen Projektphasen dem Auftragnehmer.

2.6 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von zwei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich der Auftragnehmer zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch der Auftragnehmer anbietet.

3. MITWIRKUNGSPFLICHT DES AUFTRAGGEBERS/VOLLSTÄNDIGKEITSERKLÄRUNG 

3.1 Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei der Erbringung der Leistungen durch den Auftragnehmer ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang der Leistungserbringung förderliches Arbeiten erlauben. Insbesondere durch den Auftragnehmer benannte notwendige organisatorische und/oder planerische Maßnahmen sind vom Auftraggeber in vorgegebener oder angemessener Frist umzusetzen und dem Auftragnehmer zugänglich zu machen. 

3.2 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer über die Zusammenarbeit mit weiteren Dienstleistern – insbesondere mit solchen, die die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer beeinflussen können – umfassend informieren. Insbesondere solche Dienstleister sind vom Auftraggeber so zu unterweisen, dass sie für die Leistungserbringung notwendige Zuarbeiten nach Vorgabe des Auftragnehmers leisten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vom Auftraggeber hinzugezogenen weiteren Dienstleister abzulehnen, wenn begründete sicherheitsrelevante Bedenken entgegenstehen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn sich diese Dienstleister bei vorhergehenden Projekten als unzuverlässig oder in sonstiger Weise ungeeignet gezeigt haben. Der Auftragnehmer wird dann einen anderweitigen Dienstleister vorschlagen.

3.3 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.

3.4 Der Auftragnehmer erbringt Leistungen auf der Grundlage der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen. Diese werden auf Plausibilität überprüft. Die Gewähr für ihre sachliche Richtigkeit und für ihre Vollständigkeit liegt beim Auftraggeber.

3.5 Der Auftraggeber benennt eine vertretungsberechtigte Person, die allein für die Entscheidungen des Auftraggebers und für die Entgegennahme von Mitteilungen und Erklärungen des Auftragnehmers zuständig ist.

3.6 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses. Die Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz wird davon nicht berührt.

4. SICHERUNG DER UNABHÄNGIGKEIT 

4.1 Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

4.2 Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter des Auftragnehmers zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung. 

5. BERICHTERSTATTUNG/BERICHTSPFLICHT 

5.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber Bericht zu erstatten. Der Auftraggeber erhält einen Schlussbericht in vereinbarter oder angemessener Zeit.

5.2 Der Auftragnehmer ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden. 

6. SCHUTZ DES GEISTIGEN EIGENTUMS

6.1 Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Konzepte, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger, etc.) verbleiben beim Auftragnehmer. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten. Die Verwendung insbesondere von Sicherheitskonzepten für andere als die vereinbarten Verwendungszwecke wird untersagt.

6.2 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

7. GEWÄHRLEISTUNG 

7.1 Der Auftragnehmer ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Er wird den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen.

7.2 Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung. 

8. HAFTUNG/SCHADENERSATZ

8.1 Eine Haftung des Auftragnehmers für Schäden jeder Art, verursacht durch den Auftragnehmer selbst oder von ihm beigezogene Dritten übernimmt der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

8.2 Für die Verjährung der unter 8.1 genannten Ansprüche gelten die gesetzlichen Vorschriften.

8.3 Die Beweislast zu 8.1 trägt der Auftraggeber.

9. GEHEIMHALTUNG/DATENSCHUTZ

9.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.

9.2 Weiter verpflichtet sich der Auftragnehmer, über den gesamten Inhalt der Leistung sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Inhalte von Sicherheitsgutachten, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.

9.3 Der Auftragnehmer ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu übertragen und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.

9.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus.

9.5 Auftragnehmer und Auftraggeber verpflichten sich uneingeschränkt zur Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DG-SVO). Die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers ist online einzusehen unter: https://www.groskopf-consulting.de/datenschutzerklaerung/.

10. HONORAR 

10.1 Nach Erbringung der vereinbarten Leistung erhält der Auftragnehmer ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu stellen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist, wenn nicht anders vereinbart, jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig. 

10.2 Der Auftragnehmer wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.

10.3 Anfallende Barauslagen sowie verauslagte Zahlungen an Dienstleister etc. sind gegen Rechnungslegung des Auftragnehmers vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen, wenn nicht anders vereinbart.

10.4 Unterbleibt die Erbringung der vereinbarten Leistung aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftragnehmer, so behält der Auftragnehmer den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für die gesamte vereinbarte Leistung zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 50 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die der Auftragnehmer bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart. 

10.5 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist der Auftragnehmer von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Für die Abrechnung der dann nicht mehr

erbrachten Leistungen gelten die Vorschriften des 10.4.

11. ELEKTRONISCHE RECHNUNGSLEGUNG 

11.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Auftragnehmer ausdrücklich einverstanden. 

12. DAUER DES VERTRAGES 

12.1 Ein Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des vertraglich vereinbarten Projektes.

12.2 Ein Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen, – wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder  – wenn über einen Vertragspartner ein Insolvenzverfahren eröffnet oder der Konkursantrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird.

13. SCHLUSSBESTIMMUNGEN 

13.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Angaben in einem Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu zu machen und allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

13.2 Änderungen eines Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. 

13.3 Auf einen Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des Auftragnehmers zuständig.

Berlin, Stand 01.01.2024