Sicherheitskonzepte unter dem Aspekt der allgemeinen Sicherheitslage
GROSKOPF Consulting GbR 2017
Es duftet nach Lebkuchen und Glühwein und alles leuchtet in warmen Farben – in der Vorweihnachtszeit zieht es Tausende auf die Weihnachtsmärkte. Doch nach dem Anschlag auf einen Berliner Weihnachtsmarkt im Dezember 2016 stehen die Veranstalter und Behörden vor neuen Herausforderungen. Wie reagiert man angemessen auf die real gewordenen Bedrohungen? Welche neuen Anforderungen werden ggf. an das Sicherheitskonzept gestellt? Welche Maßnahmen sind wirksam und wer ist für Maßnahmen zur Terrorabwehr verantwortlich? In unserem Artikel geben wir Ihnen einen Überblick über die besonderen Herausforderungen und die aktuellen Entwicklungen in diesem Bereich.
Risikoanalyse
Um geeignete Sicherheitsmaßnahmen treffen zu können, müssen im Rahmen des Sicherheitskonzeptes die verschiedenen Risiken bestimmt werden. Dafür werden bestehende Gefahrensituationen identifiziert und mit dem möglichen Ausmaß und der Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet. Der Faktor aus Eintrittswahrscheinlichkeit und Ausmaß bestimmt dann das Risiko, welches in einer Risikomatrix dargestellt werden kann.
Die Bestimmung des Risikos von Terror auf einer Veranstaltung gestaltet sich jedoch schwierig. Während sich das Risiko für Schadensfälle auf einer Veranstaltung über statistische Auswertungen und verifizierte Annahmen bestimmen lässt, ist dies für das Risiko von Terror nicht einfach möglich. Wie lassen sich nun geeignete Sicherheitsmaßnahmen treffen?
Sicherheitsniveau
Grundlegender Teil des Sicherheitskonzeptes und zur Bestimmung geeigneter Sicherheitsmaßnahmen ist neben der Risikoanalyse auch die Festlegung der Schutzziele für die jeweilige Veranstaltung. Diese sind zum Teil gesetzlich verankert, andere werden vom Veranstalter definiert und die Genehmigungsbehörden definieren ggf. noch einmal eigene Schutzziele. Die Schutzziele bestimmen sich dabei nach dem gewünschten Sicherheitsniveau.
Um das gewünschte Sicherheitsniveau erreichen zu können und hierfür entsprechende Schutzziele definieren zu können, muss man sich zunächst im Klaren über die Höhe des Niveaus sein, welches erreicht werden soll. Zudem gibt es einen Unterschied zwischen der veranstalterseitigen, der gesellschaftlichen und der medialen Akzeptanz des Sicherheitsniveaus. Diese Akzeptanz hat darüber hinaus auch eine politische Komponente, die nicht zu vernachlässigen ist. Auch das mögliche Ausmaß eines Schadens und die damit verbundene oder empfundene politische Verantwortung spielt eine wichtige Rolle.
Sicherheitsmaßnahmen
Die anzuwendenden Sicherheitsmaßnahmen ergeben sich in der Regel aus der Risikoanalyse und den Schutzzielen und werden durch den Veranstalter und die Sicherheitsbehörden bestimmt. Typische Sicherheitsmaßnahmen sind bspw.:
» Einfriedung mit Zugängen und Notausgängen
» Brandschutzmaßnahmen
» Ordnerpositionen und -aufgaben
» Crowd-Management
» Räumungskonzeption und -szenarien
» Zugangskontrollen und Akkreditierungen
» Taschen- und Personenkontrollen
Taschen- und Personenkontrollen dienen häufig der Verhinderung des Einbringens von Waffen und gefährlichen Gegenständen sowie Betäubungsmitteln auf das Veranstaltungsgelände. Die Kontrollen müssen dabei von Personen mit besonderen Qualifikationen durchgeführt werden, da es hier nicht ausreicht, potenzielle Gefährdungen zu erkennen, sondern insbesondere auch adäquat zu reagieren ist.
Das Aufstellen von technischen Zufahrtssperren wie Betonblöcken soll aktuell das Eindringen von Fahrzeugen in die Veranstaltungsbereiche verhindern. Die Problematik hierbei besteht darin, dass es zum jetzigen Zeitpunkt in Deutschland noch keine DIN-geprüften mobilen Sperren gibt, von denen sich sicher sagen lässt, welche Anprallenergie sie abhalten können. Die aktuell verwendeten, behelfsmäßigen Betonsperren hielten bei einem Test der DEKRA im Auftrag des MDR im Frühjahr 2017 dem Aufprall eines Lastwagens mit 50 km/h nicht stand. Wirksam können hier vor allem im Boden verankerte Sperren sein, die langfristig in das Stadtbild eingefügt werden müssten.
Verantwortung
Zur Verantwortung für die Sicherheit auf Veranstaltungen heißt es: „Der Betreiber ist für die Sicherheit der Veranstaltung und die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich.“ (§ 38, Abs. 1 MVStättVO) Dabei muss jederzeit ein Veranstaltungsleiter anwesend sein. Der Betreiber (Veranstaltungsleiter) muss die Zusammenarbeit der beteiligten internen Dienstleister mit den Sicherheitsbehörden gewährleisten.
Für die Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen sind jedoch wiederum alle Beteiligten (gerade auch der Ordnungsdienst) innerhalb der Veranstaltung gefragt und verantwortlich. Das erfordert eine umfassende Einweisung und Kenntnis über die einzelnen Maßnahmen. Der Betreiber kann seine Pflichten auf den Veranstalter übertragen. Dies gilt auch für die Funktion des Veranstaltungsleiters.
Wie sieht nun konkret die Verantwortung für Sicherheitsmaßnahmen zur Terrorabwehr aus? Grundsätzlich muss für die Verantwortungsübernahme auch Einfluss bestehen. Der Einfluss des Veranstalters endet dabei erst einmal an der Veranstaltungsgrenze. Für Terrorabwehrmaßnahmen ist in erster Linie der Staat zuständig.
Beispielhaft hat am 28.11.2017 das Amtsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden, dass der Veranstalter eines Weihnachtsmarktes nicht für den Schutz vor Terroranschlägen zuständig sei. Das Verwaltungsgericht hob damit einen Bescheid der Stadt Berlin “zur Gewährleistung eines Grundschutzes gegen Überfahrten“ auf, “Gegenstände aufzustellen, die in den Veranstaltungsbereich einfahrende Fahrzeuge ablenken oder zumindest abbremsen“ könnten, ebenso die Auflage, “im Bereich des Eingangs zum Veranstaltungsgelände ein bewegliches schweres Fahrzeug als mobile Komponente aufzustellen.“ (Quelle: eventfaq.de, 29.11.2017)
Aktuelle Sicherheitslage als Teil des Lebensrisikos
Auch die besten Sicherheitsmaßnahmen können nie alle Risiken aufheben. Und so stellt sich insbesondere aufgrund der aktuellen Sicherheitslage die Frage, ob gewisse Risiken nicht einfach zum gesellschaftlichen Leben dazu gehören. Kann in einer aufgeklärten Gesellschaft nicht jeder selbst bestimmen, ob und welches Risiko er eingehen möchte?
Ein Besuch des Weihnachtsmarktes sollte nicht mit dem Gefühl von Angst einhergehen. Geeignete Sicherheitsmaßnahmen können Risiken minimieren und abschreckend wirken und so das Sicherheitsgefühl erhöhen. Dabei darf es keinen Stillstand in der Entwicklung neuer Maßnahmen als Reaktion auf neue Risiken geben, welche über dem der normalen Lebenswirklichkeit liegen. Ob die aktuelle Sicherheitslage dabei zu diesen Risiken oder zum normalen Lebensrisiko gehört ist strittig und muss von jedem Einzelnen für sich selbst beantwortet werden.
Wir unterstützen Sie gern dabei, die Sicherheit Ihrer Veranstaltung und das Sicherheitsgefühl für Ihre Besucher zu erhöhen. Kontaktieren Sie uns telefonisch unter 030-513008000 oder per E-Mail an mail@groskopf-consulting.de.
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